Bildungs- und Teilhabepaket

Das Bildungspaket unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern bestimmte Sozialleistungen beziehen oder ein geringes Einkommen haben, und eröffnet ihnen so bessere Entwicklungschancen. Sie erhalten Zugang zu schulischen und außerschulischen Bildungsangeboten und können am Leben in der Gemeinschaft teilhaben.

 

Leistungen des Bildungspakets

Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen – bei Ausflügen und dem Mittagessen in Schule und Kindertagesstätte, bei Sport im Verein, Musik in Gruppen und Freizeiten etc. Die Leistungen des Bildungspakets stellen sicher, dass sie nicht mehr aus finanziellen Gründen „außen vor“ bleiben. Um Kindern und Jugendlichen aus Geringverdienerfamilien gute Zukunftschancen zu bieten, bekommen sie das Schulmaterial, das sie brauchen, und zusätzliche Lernförderung, wenn sie notwendig ist.

  • Klassenfahrten und Ausflüge: Die Kosten für eintägige Ausflüge sowie mehrtägige Fahrten in Schulen und Kitas werden übernommen.
  • Schulbedarf: Damit Schülerinnen und Schüler mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, erhalten sie einen Zuschuss von 100 Euro jährlich (davon 70 Euro zum 1. August/Beginn erstes Schulhalbjahr und 30 Euro zum 1. Februar/Beginn zweites Schulhalbjahr).
  • Schülerbeförderung: Sind die Beförderungskosten zur nächstgelegenen Schule erforderlich und werden sie nicht anderweitig übernommen, werden diese Ausgaben erstattet.
  • Lernförderung: „Nachhilfestunden“ können finanziert werden, wenn sie neben schulischen Angeboten zusätzlich erforderlich ist. Besondere Voraussetzungen sind zu beachten, den Bedarf muss die Schule bestätigen.
  • Mittagessen: Die Kosten für das gemeinsame Mittagessen werden übernommen, wenn Schule, Kindertagesstätte oder Tageseltern ein entsprechendes Angebot bereithalten. Der Eigenanteil beträgt ein Euro pro Tag.
  • Sport, Kultur, Freizeiten: Zehn Euro monatlich stehen für Mitgliedsbeiträge (z.B. Sportverein), kulturelle Bildung (z.B. Musikunterricht) und Teilnahme an Freizeiten zur Verfügung.

Berechtigte

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die

  • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (SGB II),
  • Sozialhilfe (SGB XII),
  • Kinderzuschlag oder
  • Wohngeld beziehen.

Das Bildungspaket gilt für Schülerinnen und Schüler (im SGB II soweit sie unter 25 Jahre alt sind und keine Ausbildungsvergütung erhalten). Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten die Leistungen zur Teilhabe bei Sport, Kultur und Freizeiten.

 

Zuständige Stellen

Ansprechstellen finden Sie bei den kreisfreien Städten und Landkreisen. Die für Sie zuständige Stelle ergibt sich aus Ihrem Wohnort (kreisfreie Stadt bzw. Landkreis) und der Leistungsberechtigung aus SGB II, SGB XII oder BKGG (Kinderzuschlag/ Wohngeld).

 

Getrennt nach diesen drei Rechtskreisen finden Sie weiter unten als PDF-Download die drei Listen der örtlich zuständigen Stellen, bei denen Sie Anträge stellen können und zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes beraten werden.

 

Für die Leistungen müssen Anträge im Voraus gestellt werden (bis auf den Schulbedarf im Bereich SGB II und SGB XII). Die entsprechenden Formulare halten die örtlich zuständigen Stellen bereit.

 

(Quelle: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)


Formulare

Hier finden Sie die entsprechenden Formulare des Bildungs- und Teilhabepakets des Landkreises Kassel unter dem Punkt "Details".

 


Zuständige Stellen für BKGG (Kinderzuschlag und Wohngeld)

 

Zuständige Stellen für SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)

 

Zuständige Stellen für SGB XII (Sozialamt)

 

 

Internetseite zum Bildungspaket des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.