Die Schäferland-Schule lädt Sie zum Stöbern und Lesen auf unserer Homepage ein! Wir hoffen, Sie mit interessanten Artikeln für unsere Schule zu begeistern, Ihnen aber auch viele wichtige Informationen rund um unsere Schule bieten zu können.
Aktuelle News
08.01.2021
Konkrete Informationen zum Schulstart in der Schäferland-Schule
Hier erhalten Sie den Elternbrief mit konkreten Informationen zum Schulstart am Montag, dem 11.01.2021. Die Lehrerinnen informieren Sie über die jeweiligen Aufgaben im Distanzunterricht.
07.01.2021
Informationen zum Schulstart am 11.01.2021 aus dem HKM
Hier erhalten Sie den Elternbrief des Kultusministers Herrn Lorz.
Hier erhalten Sie das Anschreiben zu An-/Abmeldung vom Präsenzunterricht.
Hier erhalten Sie das Formular der An-/Abmeldung vom Präsenzunterricht.
14.12.2020
Ministerschreiben zur Corona-Lage vor Weihnachten
Hier erhalten Sie den Elternbrief des Kultusministers zum Vorgehen vor Weihnachten.
28.11.2020
Kultusminister Lorz zu den Corona-Maßnahmen für hessische Schulen
Hier werden Sie zur Videobotschaft von Herrn Lorz weitergeleitet.
22.10.2020
Empfehlung des RKI zum Umgang mit Erkältungen
"Da nicht alle Personen mit jeglicher respiratorischer Symptomatik (Erkältung) getestet werden können, und auch andere Erreger zu Übertragungen (und somit Ausbruchssituationen) führen können, die mit COVID-19 Ausbrüchen verwechselt werden können (z.B. Influenza), sollten Personen (Schülerinnen und Schüler oder pädagogisches Personal) bei Erkrankungen mit jeglicher respiratorischer Symptomatik, soweit umsetzbar und insbesondere ab einer 7-Tages-Inzidenz von 35/100.000, für mindestens 5 Tage zu Hause bleiben und die Schule erst wieder besuchen, wenn sie über 48 Stunden symptomfrei waren."
02.10.2020
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen (aktualisiert)
Hier erfahren Sie mehr zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen in Schulen. Bitte beachten Sie die Hinweise und die Vorgehensweise. Es ist in unser aller Interesse, gesund zu bleiben und dennoch den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten.
Gesunde Geschwister dürfen die Schule nicht besuchen, sofern die anderen Angehörigen des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht) oder Verlust des Geschmacks- und Geruchsinns, aufweisen.
26.09.2020
Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus
vom 19.09.2020
§3
(2) Schülerinnen, Schüler und Studierende dürfen den Präsenzunterricht und andere reguläre Veranstaltungen an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes nicht besuchen,
a) wenn sie oder die Angehörigen des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht), Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, aufweisen oder
b) solange sie noch keine zwölf Jahre alt sind und Angehörige des gleichen Hausstandes einer individuell angeordneten Absonderung nach § 30 des Infektionsschutzgesetzes aufgrund einer möglichen Infektion mit SARS-CoV-2 unterliegen.
Ihr Fehlen gilt als entschuldigt.
Masernschutzgesetz
Ab dem 01. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Hier erhalten Sie nähere Informationen. Das Bundesgesundheitsministerium hat eine eigene Homepage rund um das Thema Masernschutzgesetz gestaltet.